VBE aktuell 33/15: Höchstaltersgrenze zur Verbeamtung in NRW (vorläufige Regelungen)
In NRW bestehen daher aktuell keine gültigen Altersgrenzen zur Verbeamtung. Daraus folgt, dass Anträge von Laufbahnerfüllern nicht aufgrund einer überschrittenen Altersgrenze zurückgewiesen werden können.
Auf Grund dieser Rechtslage hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Erlassgrundlage geschaffen, die den nachgeordneten Dienststellen folgendes Vorgehen verordnet:
• Aktuelle Einstellungen von Lehrkräften, welche die bisherige Höchstaltersgrenze überschreiten erfolgen zunächst im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L. Sollte sich aus der Neuregelung eine Verbeamtungsmöglichkeit ergeben, erfolgt diese vom Amts wegen.
• Laufende Prozesse in Verbeamtungsverfahren sollen bis zur Neuregelung ruhend gestellt werden.
• Anträge auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe werden bis zum Erlass einer gesetzlichen Neuregelung zunächst nicht beschieden. Es erfolgt aber eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf eine Zurückstellung des Verfahrens bis zum Abschluss des Beratungsprozesses.
Als zeitlicher Rahmen für die Umsetzung einer gesetzlichen Neuregelung wird von Seiten des Ministeriums die Sommerpause angegeben. Wir gehen somit von einem Ergebnis nach der unterrichtsfreien Zeit aus.