VBE aktuell 26/14: Klassenfahrten trotz Haushaltssperre möglich
Grundsätzlich fallen auch die Reisekosten anlässlich von Schulfahrten unter die Haushaltssperre, welche ab dem 02. Juli 2014 gilt.
Klassenfahrten können dennoch genehmigt werden, wenn die Fahrt bereits beschlossen war, aber aus organisatorischen Gründen noch nicht von der Schulleitung genehmigt wurde.
Weiterhin ist eine Genehmigung auch aus Gleichbehandlungsgründen zulässig. Dies kann u.a. gelten, wenn für eine Parallelklasse bzw. einen parallelen Jahrgang bereits eine Genehmigung vorliegt. Die Ausnahme muss durch die Schulleitung aktenkundig gemacht werden.
Klassenfahrten die im Jahr 2015 stattfinden sollen und aus denen Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2015 erwachsen, können im Rahmen der bisherigen Vorschriften genehmigt werden.
Die Hinweise beruhen auf dem aktuellen Erlass des MSW vom 05. August 2014.