Stellungnahme des VBE NRW zur Änderung der Rechtsvorschriften der Lehrerausbildung

24.06.2015

Entwürfe zur Änderung des LABG, zur Neufassung der LZV und zur Verordnung weiterer Vorschriften der Lehrerausbildung

Der VBE NRW nimmt zu den Änderungsentwürfen im Bereich des LABG, der LZV und weiterer Vorschriften der Lehrerausbildung in den folgenden Punkten Stellung:

I.

Die Anlage 3 zur Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung, die sich mit den Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befasst, hält der VBE NRW für unzulänglich und unausgewogen und zu wenig transparent.

Durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes seit 2011 auf 18 Monate bei gleichzeitiger Beibehaltung der Ausbildungsverpflichtungen, wobei sogar von einer inhaltlichen Anspruchssteigerung die Rede sein kann, ist die Arbeitsbelastung der Fachleitungen erheblich gestiegen. Eine Kompensation dieser Steigerung war und ist nicht in Sicht.

Zwar ist es erfreulich, dass die Stellen, die durch die Einsparung des Eignungspraktikums erwirtschaftet worden sind, dem System der Lehrerausbildung zuteil wurden und es ist auch erfreulich, dass die Kernseminare entlastungstechnisch aufgewertet wurden, jedoch wirft die nichttransparente Verteilung der Stellenanteile auf die ZfsL eher Fragen auf, als dass hier für eine Optimierung der Situation gesorgt wird.

Auch der aus dem MSW verlautete Verteilungsschlüssel der Stellen pro ZfsL sorgt nicht gerade für Gerechtigkeit. Dass den ZfsL in den unterschiedlichen Lehrämtern unterschiedliche Relationen pro LAA zugewiesen werden sollen (Bsp.: GS = 1:9,6; Gy/GE = 1:8,8) bedeutet an dieser Stelle eine weitere Schlechterstellung besonders der PSeminare. Zudem sorgt der Passus der Sockelermäßigung (1 bis max. 2) und der Ermäßigung pro LAA (0,7) für eine große Unruhe bei den Fachleitungen.

Verschiedene Modellrechnungen für Entlastungen der Fachleitungen haben verschiedene Ergebnisse zu Tage gebracht. So kann es zwar durchaus sein, dass einzelnen FL keine Schlechterstellung erfahren, der Großteil jedoch wohl eher mit einer Schlechterstellung zu rechnen hat. Dies kann nicht Ziel einer Reform sein, die die Optimierung der Lehrerausbildung als Ziel ausgibt. Eine Schlechterstellung der Entlastungssituation der Fachleitungen ist eine Garantie für Stellenvakanzen.

Die Lehrerausbildung ist der Grundstein, auf dem der Prozess der Inklusion und des Transformationsprozesses der Schulstruktur fußt. Schon aktuell wird es in den ZfsL für Primarstufe, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule sowie für die sonderpädagogische Förderung immer schwieriger FL-Stellen zu besetzen. Dies hat auch etwas mit den unattraktiven Bedingungen gerade bei diesen Fachleitungen zu tun. Hier die Augen weiter zu verschließen und gleiche Arbeit ungleich zu behandeln, bedeutet nicht nur, die Lehrerausbildung in diesen Bereichen zu gefährden, sondern auch eine klar verfehlte Personalpolitik.

Deshalb fordert der VBE NRW an dieser Stelle eine Konkretisierung der Entlastungssituation der Fachleitungen in der entsprechenden Anlage 3, die transparent und nachvollziehbar zu sein hat. Zudem bekräftigt der VBE NRW an dieser Stelle nochmals, dass es endlich an der Zeit ist, auch für die Fachleitungen in den o.g. ZfsL Beförderungsstellen zu schaffen, eine Ungleichbehandlung der Lehrämter gerade an diesen Schlüsselpositionen ist unzeitgemäß und nicht nachhaltig.

II.

Die Anlage 1 zur Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung, die sich mit den Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung befasst, beinhaltet Veränderungen vor allem im Hinblick auf die durch die Inklusion notwendigen Aspekte des Berufsfelds Lehrkraft. Dies erscheint sinnvoll und zielführend in der Vorbereitung der Lehrkräfte auf ihren künftigen Arbeitsplatz.

Allerdings muss auch gesehen werden, dass diese Veränderungen die Lehrerausbildung inhaltlich anspruchsvoller gestalten.

Diese anspruchsvolle Gestaltung wiederum ist durch die Kolleginnen und Kollegen an den ZfsL zu leisten, die allerdings keine Kompensation für diese Leistung erhalten, sondern stattdessen mit einer Schlechterstellung zu rechnen haben. Auch die unterschiedliche Behandlung der Ausbilder bei gleichen zu vermittelnden Standards ist überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen.

III.

Das LABG beinhaltet redaktionelle Veränderungen, die vor allen Dingen dem Schulstrukturwechsel und der Einführung der Schulform Sekundarschule geschuldet sind. Dies ist zum Teil eine notwendige Anpassung an die realen Gegebenheiten in Schule.

Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang die im LABG in §4 benannte Verwendung der Lehrämter. Wenn den Lehramtsinhabern des Lehramts Gy/Ge die Berechtigung erteilt wird, Unterricht an Schulen zu erteilen, die auch gymnasiale Standards gewährleisten, warum wird dann im Gegenzug den Inhabern des Lehramts HrsGe nicht auch die Berechtigung erteilt, an einem Gymnasium in den Stufen 5-9 zu unterrichten.

Die Bedeutung des Lehramts Gy/Ge für die gymnasialen Standards an Schulen der Sekundarstufe I ist nicht transparent durch das LABG zu erkennen. Traditionell haben Haupt- und Realschule mit den ihnen damals vorbehaltenen Lehrämtern ganzen Generationen den Mittleren Schulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vermitteln können und dürfen. Hier sollte die Fragestellung erlaubt sein, ob ein solcher Passus nicht eher einen Rückschritt in eine von Klassendenken unterteilte Schulstruktur ist, die sich nun eben nur in den Lehrämtern ausdrückt.

IV.

Die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung – LZV) beinhaltet als Neuerung vor allen Dingen die Verschmelzung des Eignungspraktikums und des Orientierungspraktikums, was aus schulpraktischer Sicht zu begrüßen ist. Jedoch bedauert der VBE NRW aus Sicht der Vorbereitung auf das Lehramt den Entfall des Eignungspraktikums.

Und hier ist zu bemerken, dass das Eignungspraktikum zwar teilweise entfällt, jedoch beinhaltet die Verschmelzung von Eignungs- und Orientierungspraktikum auch Ausbildungsarbeit an den Schulen, die nicht mehr durch Ressourcen gegengerechnet wird.

Fazit:

Die Lehrerausbildung ist die Basis, auf der die Zukunftsaufgabe der Inklusion und der aktuelle Transformationsprozess gelingend aufzubauen sind. Dies geht nicht über den Weg einer Mitteleinsparung und auf Kosten der Ausbilderinnen und Ausbilder in den ZfsL. Klare, verlässliche und berechenbare Entlastungen sind zu leisten. Zudem darf es keine unterschiedliche Behandlung der Kolleginnen und Kollegen in den ZfsL mehr geben.

Es sind endlich Beförderungsämter für alle Fach- und Kernseminarleitungen aller zu schaffen! Eine Investition in die Lehrerausbildung ist eine Ausbildung in die Zukunft.

 

24.06.15

Udo Beckmann
Landesvorsitzender VBE NRW

 

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