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21.05.2015

VBE: Anspruch an Schulen wird Realität nicht gerecht

Forsa Lehrerbefragung im Auftrag des VBE zur inklusiven Beschulung

„Die Bedingungen für die Umsetzung der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland stehen klar im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention“, kritisierte heute Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender VBE NRW, in Düsseldorf. Beckmann stellte auf der Landespressekonferenz die Repräsentativbefragung im Auftrag des VBE „Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer“ vor. Es ist bundesweit und für NRW die erste diesbezügliche Lehrerbefragung. „Dem VBE ist wichtig“, so Beckmann, „die Diskussion über Inklusion auf den harten Boden der Tatsachen zurückzuführen.“ Die Ergebnisse seien mehr als ein Alarmsignal an die Politik.

Beckmann weiter: „97 Prozent (98 Prozent)* der befragten Lehrer sprechen sich NRW-weit für eine Doppelbesetzung aus Lehrer und Sonderpädagoge in inklusiven Lerngruppen aus. Neun von zehn Befragten sind der Ansicht, diese Doppelbesetzung muss es immer und nicht nur zeitweilig geben. Schulrechtlich ist eine solche Doppelbesetzung aber nicht zwingend vorgesehen“, sagte Beckmann. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, ihre Schule sei überhaupt nicht barrierefrei. Für Grundschulen hatten dies sogar 60 Prozent der Befragten angegeben. Das Fortbildungsangebot für Lehrer zur Vorbereitung auf inklusives Unterrichten bewerteten NRW-weit 47 Prozent (36 Prozent) als gar nicht gut und weitere 39 Prozent (41 Prozent) als weniger gut. Zugleich gaben aber 80 Prozent (75 Prozent) der Befragten an, dass an ihrer Schule bereits Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet würden. 40 Prozent (32 Prozent) der Befragten unterrichten selbst in inklusiven Lerngruppen. „Das zeigt, wie sehr die Politik die Lehrer im Regen stehen lässt. Die Rahmenbedingungen entsprechen nicht im Mindesten den Auflagen des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention“, stellte Beckmann klar. Deutschland als Vertragsstaat sei verpflichtet zu wirksamen individuell angepassten Unterstützungsmaßnahmen, zur Einstellung von Lehrkräften und zur Schulung von Fachkräften auf allen Ebenen des Bildungswesens.

„Von der Politik wird billigend in Kauf genommen, dass Inklusion vor die Wand gefahren wird. Die Schulwirklichkeit ist bestimmt durch fehlendes Fachpersonal an Regelschulen, zu große Lerngruppen, Mangel an passenden Klassenräumen, nicht vorhandene Barrierefreiheit, ungenügende Vorbereitung der Lehrer auf inklusives Unterrichten“, erklärte Beckmann. „54 Prozent (57 Prozent) der befragten Lehrer befürworten die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne Handicap, vorausgesetzt die personellen und finanziellen Ressourcen sind gegeben. Gründe dagegen ergeben sich bezeichnenderweise vor allem aus dem Mangel an nötigen Bedingungen vor Ort. Da muss man sich nicht wundern, dass 42 Prozent (41 Prozent) der befragten Lehrer die Beschulung von Kindern mit Behinderung an Förderschulen für sinnvoller halten.“

Beckmann verurteilte, „dass die Lehrer vom Dienstherrn einfach ins kalte Wasser geworfen werden“. „Mehr als zwei Drittel der Lehrer, die selbst inklusiv unterrichten, berichten laut unserer Umfrage, dass die Klassengröße beibehalten wurde. Vier Prozent gaben an, die inklusive Klasse sei sogar größer geworden. Nur zwei von drei Befragten haben an ihrer Schule die Unterstützung durch einen Sozialpädagogen oder Sonderpädagogen. Mehr als die Hälfte der Befragten hatte nur wenige Wochen Zeit, sich auf inklusives Unterrichten vorzubereiten. Fünf Prozent hatten höchstens eine Woche Vorbereitungszeit. Aber 57 Prozent der Befragten geben an, über keine sonderpädagogischen Kenntnisse zu verfügen, und 38 Prozent haben keine begleitende Fortbildung.“

Als Konsequenz aus der Lehrerrepräsentativbefragung bekräftigte Beckmann: „Bund, Länder und Kommunen müssen Inklusion gemeinsam und mit tragfähigen Finanzierungskonzepten anpacken. Es muss Schluss sein mit der Praxis, die für Inklusion notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen zu verweigern bzw. unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Bei der Inklusion darf es keine Verlierer geben.“

 

* Zahlen in Klammern geben die Ergebnisse auf Bundesebene an.
Wenn nur eine Angabe genannt wird, steht diese für Bund und Land.


Pressemitteilung 24-15
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