Stellungnahme des VBE: Kinderrechte wirklich umsetzen!
Die Kinderrechtskonvention ist ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt und muss in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, in Schulen, Familienzentren, Ausbildungsstätten und vor allem in der Familie und Gesellschaft gelebt werden.
Es ist festzustellen, dass es den Kindern in Deutschland so gut wie nie zuvor geht. Wir können aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass auch in Deutschland Kinder in Verhältnissen aufwachsen, die ihre Entwicklung schädigen, dass die soziale Herkunft massiven Einfluss auf den Bildungsweg hat, dass trotz gesetzlichen Verbots immer noch viele Kinder geschlagen und gedemütigt werden, dass Kinder mit Behinderungen um ihre Teilhabe an Bildung und sozialem Leben kämpfen müssen oder Flüchtlingskindern Teilhabe im Elementarbereich, schulischem Lernen und Ausbildung schwer gemacht werden. (vgl. Die UN-Kinderrechtskonvention, Schutz, Grundversorgung, Beteiligung und Bildung; Lothar Krappmann; B&E-Ausgabe Herbst/Winter 2014)
Die Umsetzung der Kinderrechte ist der konkrete Bezugsrahmen zur Ausgestaltung der Partizipation und der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern. Dass die Kinderrechte nun verstärkt in den Blick genommen und transparent gemacht werden, begrüßt der VBE daher ausdrücklich. Denn wesentliche Elemente der Grundversorgung sind neben den Familien die Schulen, frühkindliche Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Berufsausbildung. Es sind keine anderen Institutionen neben der Familie vorstellbar, an denen man besser das Bildungsziel der Konvention, „das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben [...] vorzubereiten“ (vgl. s. o.), erreichen könnte. Es geht nur mit Beteiligung der Kinder, und auch die Eltern sowie das Umfeld der Einrichtungen müssen mit einbezogen werden, was in der Praxis teilweise bereits erfolgreich umgesetzt wird.
Vor diesem Hintergrund fordert der VBE, dass die öffentlichen Bildungseinrichtungen gestärkt werden:
• Es ist der richtige Weg, dass die Kinderrechte der Bezugsrahmen für die Gestal-tung der Lebensorte in der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen, der offenen Ganztagsschulen etc. sein müssen, allen Verantwortlichen diese bekannt sein sollten und dass diese handlungsleitenden Charakter haben müssen.
• Die Stelle des/der Kinderbeauftragten in NRW muss umgehend wieder besetzt werden. Es kann nicht angehen, dass zum einen die Forderung nach Kinderbeauftragten in allen Einrichtungen gestellt wird, zum anderen aber die Stelle im Land unbesetzt bleibt.
• Es muss überlegt werden, ob die Aufgabe der Kinderbeauftragten in jeder Ein-richtung angesiedelt werden muss oder ob sie in den Bereichen der Schulaufsicht und der örtlichen Jugendhilfe angesiedelt wird, um dort die Multiplikatorenfunktion wahrzunehmen.
• Eine lebendige Gestaltung der Kinderrechte in den Einrichtungen erfordert das Engagement aller Beteiligten. Dazu gehören nicht nur Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, sondern auch die Träger der Einrichtungen und Schulen, kommunalpolitisch Verantwortliche, Lehrer- und Erzieherausbildung etc.
• Aufgrund der aktuellen Asylsituation muss immer mehr Flüchtlingskindern die Teilhabe im Elementarbereich, an schulischem Lernen und Ausbildung ermög-licht werden. Dies stellt eine hohe Anforderung an die interkulturelle Kompetenz der Pädagogen, denn sie sind in diesem Zusammenhang täglich u. a. mit kultureller Heterogenität, Kinderarmut, traumatisierten Kindern konfrontiert.
• Im Hinblick auf die Übertragung von weiteren Aufgaben an Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Lehrkräfte muss die Ressourcenfrage geklärt werden. Es reicht aus Sicht des VBE NRW nicht, konkrete Aufgaben, die der Stärkung der Kinderrechte dienen, zu beschreiben und gleichzeitig weitere Aufgaben in unterfinanzierte und personell unterbesetzte Bereiche zu übertragen.
• Projektförderungen für die Entwicklung „guter“ Praxis bezogen auf Informationsstrategien, Konzeptentwicklung und Beteiligung müssen langfristiger angelegt werden und die Implementierung in der Praxis nachhaltig begleitet und auch finanziert werden.
Der VBE begrüßt die inhaltlichen Vorhaben, die im Antrag „Kinderrechte wirklich umsetzen!“ formuliert sind. Die Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen, offene Ganztagsschulen sind die Lebensorte für Kinder und Familien, die nah an den Familien sind und die Familienbegleitung und -bildung in der Erziehungspartnerschaft nachhaltig mitgestalten. Allerdings müssen diese konkretisiert werden, indem Inhalt und Strukturen zusammengeführt werden, damit die lebendige Ausgestaltung der Kinderrechte in der Gesellschaft gesichert werden kann.
14.11.14
Udo Beckmann
Landesvorsitzender VBE NRW
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