Stellungnahme zum Fragenkatalog der Enquetekommission

03.09.2014

„Bewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in NRW unter den Bedingungen der Schuldenbremse und des demografischen Wandels in der Dekade 2020 bis 2030“ (Enquetekommission III) des Landtags Nordrhein-Westfalen - Themenbereich Bildung

Zu:

1.
Um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten, müssen die folgenden Voraussetzungen
geschaffen werden. Dies sollte auch deswegen geschehen, weil Investitionen in die frühkindliche Bildung stets eine hohe Rendite bringen:

- Der Elementarbereich als erste Stufe des institutionellen Bildungswesens ist beitragsfrei zu stellen.
- Die Familienzentren sollten ausgebaut werden.
- Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher ist auf europäisches Niveau anzuheben bei gleichzeitiger Ausweitung der Ausbildungskapazitäten.
- Eine Qualifizierung der Fachkräfte durch Fort- und Weiterbildung muss sichergestellt werden, insbesondere im U3-Bereich.
- Die Erzieher-Kind-Relation und die Gruppenstärke sind an die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Vorgaben des europäischen Netzwerkes anzupassen.
- Für eine qualitative und wissenschaftlichen Erkenntnissen folgende elementare ganzheitliche Bildung müssen Kindertageseinrichtungen finanziell, personell, sächlich und betrieblich dem gesetzlichen Auftrag entsprechend ausgestattet werden, hierbei muss vor allen Dingen eine flächendeckende Finanzierung der Sprachbildung gewährleistet sein. Zudem muss die gesellschaftlich geforderte Flexibilisierung der Betreuungszeiten durch personelle Ressourcen auf der anderen Seite aufgefangen werden.
- Entsprechend dem individuellen Betreuungsbedarf muss auch sonderpädagogische Kompetenz in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen eingebunden werden.

2.
Die Kooperation zwischen Elementar- und Primarbereich muss institutionalisiert werden und sich an einem gemeinsamen Bildungsverständnis orientieren. Auch und gerade die gemeinsame Elternarbeit beider Institutionen (Stichwort „Erziehungspartnerschaft“) muss in den Blick genommen werden. Verstärkt sollte zudem das letzte KiTa-Jahr in den Fokus genommen werden, bereits vorhandene Projekte wie „Kita & Co“ im Kreis Herford oder das „Haus der kleinen Forscher“ können beispielgebend für das gesamte Land sein. Allerdings müssen sowohl den Kindertageseinrichtungen wie auch den Schulen zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um diese wichtigen  Aufgaben nachhaltig und erfolgreich zu bestreiten. Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase hat sich bewährt, ist also flächendeckend auszubauen.

Um die Anschlussfähigkeit beim Übergang auf die weiterführenden Schulen optimal zu gewährleisten,
müssen Grundschulen mit weiterführenden Schulen kooperieren. Dazu sind stufenübergreifende Kooperationsstrukturen sowie Lehrpläne zu entwickeln, hier reicht allein das vorhandene Kooperationsgebot in den Erprobungsstufenkonferenzen nicht aus und muss ausgeweitet werden. Um Übergänge gelingend zu gestalten, ist eine enge regionale Kooperation der Bildungseinrichtungen notwendig. Dies gilt umso mehr in der Zeit der Inklusion. Nur in einer gemeinsamen pädagogischen Verantwortung kann es gelingen, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und wohnortnah ein vollständiges Bildungsangebot vorzuhalten. Die Bildungseinrichtungen dürfen dabei nicht alleingelassen werden, vielmehr ist es erforderlich für den regionalen Schulentwicklungsprozess externe Unterstützung bereitzustellen. Diese soll eine moderierende und begleitende Rolle bei der Konzeptentwicklung und Implementierung einnehmen.

3.
Aufgabe aller Schulformen im Sekundarbereich ist es, die individuelle Förderung zu institutionalisieren, damit die Lebenschancen des Einzelnen erhöht und der Bedarf unserer Gesellschaft nach mehr sowie höheren Qualifikationen gewährleistet wird. Diese Institutionalisierung erfordert an allen Schulformen der Sekundarstufe I die Einbindung unterschiedlicher pädagogischer
Professionen, um der Diversität der Schülerschaft gerecht zu werden. Darüber hinaus muss in der Region eine weitergehende Vernetzung zu unterstützenden außerschulischen Angeboten (Jugendamt, schulpsychologischer Dienst, offene Jugendarbeit, etc.) etabliert werden. Jede dieser Schulen vermittelt die Abschlüsse der Sekundarstufe I (APO SI) und ermöglicht somit allen Schülerinnen und Schülern den Übergang in eine Berufsausbildung oder die weitere schulische Qualifizierung. Insofern ist es auch Aufgabe jeder Schule, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig und praxisnah auf die Berufs- bzw. Studienwahl vorzubereiten, um diesen eine bestmögliche Lebensplanung zu ermöglichen. Den Abschlüssen liegen einheitliche und vergleichbare Standards zugrunde, damit in den unterschiedlichen Schulformen die Gleichwertigkeit der erreichten Ergebnisse und Schulabschlüsse auf möglichst hohem Niveau gewährleistet wird.

Jede Schule übernimmt in enger Kooperation mit den Eltern die Verantwortung für den Bildungsweg der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Aufgabe und Zielsetzung jeder Schule ist es, die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen unter Einhaltung der vorgegebenen Bildungsstandards mindestens zum ersten von ihr angebotenen Schulabschluss zu führen.

8.
Durch den Schulkonsens ist es bereits zu einer erfreulichen Flexibilisierung des Schulsystems gekommen. Dieses System weiter zu optimieren und damit den unterschiedlichen regionalen, sozialen und zuwanderungsbedingten Erfordernissen angemessen Rechnung zu tragen, ist Aufgabe und Pflicht für alle Personen, die Verantwortung im Bereich Bildung tragen. Hierfür muss ein flächendeckendes gleichwertiges Schulangebot vorgehalten werden. Ebenso muss es eine verbindliche Abschlussverantwortung jeder einzelnen Bildungsinstitution nach erfolgter Schüleraufnahme geben. Der Heterogenität in den Schulen egal welcher Schulform und den einzelnen Lerngruppen muss zudem mit einer multiprofessionellen personellen Ausstattung begegnet werden.

9.
Unter Berücksichtigung der Forderung nach kleineren Lerngruppengrößen, um die Inklusion und damit letztlich die individuelle Förderung angemessen, nachhaltig und erfolgreich umsetzen zu können, ist mit einem Mangel an Lehrpersonen zu rechnen. Hierbei stellt insbesondere der Bereich der sonderpädagogischen Lehrkräfte und im fachlichen Bereich die Fächergruppe der Naturwissenschaften ein Problem dar. Zudem gibt es bereits jetzt einen eklatanten Mangel an Schulleitungspersonal.

Im Bereich der frühkindlichen Erziehung und im Ganztagsbereich (auch „OGS“) ist mit einem
Mangel an entsprechend ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern zu rechnen.

03.09.14
Udo Beckmann
Landesvorsitzender VBE NRW

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