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01.07.2014

VBE: Beamten steht Teilhabe an Einkommensentwicklung zu

Beamtenbesoldung: Gericht kassiert Gesetz der Landesregierung

„Der Haushalt des Landes darf nicht auf dem Rücken der verbeamteten Beschäftigten saniert werden – das hat die Landesregierung jetzt auch von höchstrichterlicher Stelle bestätigt bekommen“, kommentiert Udo Beckmann, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts. Das hatte bestätigt, dass insbesondere die gestaffelte Anpassung der Bezüge nicht statthaft ist.

„Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie sich trotz der Bedenken aller Experten nicht von ihrem Vorhaben hat abbringen lassen, ein Gesetz durch den Landtag zu peitschen, das dauerhaft für Ungleichheiten sorgt. Stattdessen hat sie lieber die Richter entscheiden lassen – jetzt hat die Landesregierung die Rechnung bekommen“, so Beckmann. Damit ist klar: Eine tarifliche Einigung muss auf alle Beamte übertragen werden, höhere Besoldungsgruppen dürfen nicht ausgenommen werden. Eine Nullrunde für bestimmte Gruppen ist mit dem Alimentationsprinzip nicht vereinbar.

Die Richter erklärten in ihrem Urteil, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form eklatant gegen das Alimentationsprinzip verstoße. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Bezüge seiner Beschäftigten an eine positive wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Allein eine angespannte Haushaltslage rechtfertige jedenfalls die gestaffelte Anpassung nicht.

Mit dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts wird deutlich, dass Anerkennung durch Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung allen verbeamteten Beschäftigten des Landes zusteht, sagt Beckmann: „Das Gericht hat klargemacht: Lehrer dürfen nicht länger der Spielball des Finanzministers sein.“

FAQ zum Urteil


Pressemitteilung 38-14
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